Die Hügeli vom Bodensee

Spannend, hatte ich noch gar nicht mitbekommen. Und dabei fast direkt vor der Haustür.

Es gibt ja auch weitere Unterwasserberge im Bodensee :slight_smile:

Ich hörte davon. :stuck_out_tongue:

Aber die Hügeli könnten wir ja mal besuchen, oder? Von Tauchverbot lese ich im Artikel nichts. Mal einen der uns bekannten Locals befragen. :wink:

Besuchen macht nur mit Scooter/DPV Sinn. zutief und zu weit weg vom Ufer. Und Du kennst die Regelung im Bodensee: Kein Scooter erlaubt.
Wer hält sich nur daran?

Zu tief sicherlich nicht:

Die heute in drei bis fünf Meter Wassertiefe liegenden Steinstrukturen

Ob mit 200-300 Metern zu weit weg vom Ufer ist natürlich die Frage.

Aber ich denke, Du meintest den anderen Unterwasserberg bezüglich Scooter/DPV. :wink:

Die UW Hügeli liegen vor der schweizer Bodenseeküste.
Ich meinte aber die UW-Berge vor Überlingen.

Waaas! :scream:Das ist mir neu, wo steht das?
Ich gehe meisten mir dem Scooter rein.

Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Die Tauchbestimmungen je Tauchplatz oder auch generell mit der Taucherflagge werden am Bodensee ja eher lax kontrolliert. Nur, wenn, dann ist’s halt blöd. Für den Taucher oder alle, wenn das dann als Anlass genommen wird, den Tauchplatz zu schließen und dort ein Tauchverbot auszusprechen.

Aber k.A., woher Roby die Infos hat. Bin gespannt. Vermutlich wird er das von Locals gesagt bekommen haben. Oder es steht doch wo ein Schild.

Hier steht es (Auszug):

Nach Artikel 6.15 Absatz 7 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) ist das Fahren von Scootern sowohl auf dem Bodensee als auch im Bodensee verboten.

Und hier der Link zum BSO-Text.

Martin…. wer im Bodensee taucht, sollte schon ab und an die BSO lesen. Und ja, für das Bodensee-Schiffahrts-Patent musst Dich damit eh beschäftigen :wink:

Also wenn ich das richtig lese handelt es sich ausschließlich um „Schwimmkörper“

„Das Fahren mit Aqua-Scootern und Wassermotorrädern oder ähnlichen
Schwimmkörpern jeglicher Antriebsart sowie der Betrieb von Sportgeräten mit
Wasserstrahlantrieb, der von einem Fahrzeug oder Schwimmkörper zur Verfügung
gestellt wird, ist verboten.“

Ich denke DPV’s fallen da rein technisch nicht drunter.

Doch… kannst beim LRA Konstanz nachfragen, oder der WaPo - da bekommst ne vollständige Auflistung. Ist halt „einfach im Juristendeutsch „ gehalten.
Zumal mit Hinweis Über und unter Wasser.

Deshalb die oben konkreter ausgeführte Information seitens Landratsamt Konstanz.

Aber ja - Wasserstrahlantrieb wäre eher Rückstossantrieb und Düse…

Na na, ich informiere mich doch vor dem Tauchgang über die Begebenheiten. Will sagen, ich lasse lesen. Dich. :wink:

Dass im ganzen Bodensee nicht gescootert werden darf, wusste ich aber in der Tat nicht. Allerdings habe ich keinen und plane keine Anschaffung.

Das stimmt in der Tat. Zeitnah wäre aber sicherlich sinnvoll, denn ansonsten ist das Wissen ja wieder veraltet. Oder direkt wieder vergessen - in dem Alter. :wink: