man man man… hast ja Recht! 
Aber da das eigentliche Thema ja erledigt ist, von mir aus auch da drüber diskutieren.
Wir waren ein paar Wochen lang dort öfter mal - jetzt sind wir wieder an unserem eigenen Haussee (wo wir übrigens ausgemacht haben, das Sidemounter beim ersten Besuch jetzt immer kostenlos sind und ich auch noch ‚schwarz‘ getaucht habe, nachdem ich längst einen eigenen Einstieg hatte
).
Aber:
Siehst Du irgendwo eine Definition von ‚tauchen mit technischem Gerät‘? 
Ich nicht und damit ist das nicht das was ich mache, sondern ich nenne es einfach mal ‚erweitertes baden‘, zufällig auch mit Pressluftflaschen, aber davon abgesehen ist es schwer vergleichbar und ich hab kein ‚technisches Gerät‘ dabei, soweit ich weis. 
Oder dürfen die Badegäste keine Flossen und Schnorchel dabei haben? Ist Luft-anhalten verboten, oder ist das Pflicht? Oder darf der Kopf generell nicht unter Wasser? 
Ich sag ja immer: „Ich bin kein Tec-Taucher’“ 
Ernst ausgedrückt:
Im Ausnahme-Fall zahlt man ein Ortnungsgeld oder kriegt nen kurzzeitigen Platzverweis und das hat sich erledigt (mir nie passiert).
Man hat ja nichts Schlimmes getan, schlimmstenfalls jemanden verärgert, oder ne (sicher meist fragwürdige) Gebühr nicht vorher bezahlt.
‚Schwarz tauchen‘ ist nicht das, was ich mache!
Ich gehe damit offen um, verstecke mich nicht und wenn der üblicher ‚Vereinsmokel‘
vorbeikommt, dann lass ich den reden, erklär ihm, das er mich in seinem Verein nicht haben will, sag Tschüss und fertig.
Anders, wenn es einen wirklichen Tauchbetrieb, oder eine Anmeldung jeglicher Art gibt, dann zahl ich die Gebühr fürs Freibad, Tretboot fahren, oder sonstwas und sag ganz offen, was ich wirklich tue.
‚Weisser‘ geht es kaum.
Wenn auch nur (z.B.) das Baden erlaubt ist, ist es dann ja sehr schwer zu begründen, was das Problem sein soll.
Man darf nur niemandem im Weg sein, oder Schäden anrichten und in unberührte Naturschutzgebiete eindringen.
Beste und sicherste Methode und deutschlandweit kaum einschränkbar:
Frag nen Anwohner, ob Du seinen Wasserzugang benutzen darfst. Schon gilt fast keine andere Regel mehr.
Verpfichtet ihn ja zu nichts, wenn er Dich nur ignorieren soll.
Wenn man aber darauf warten will, das irgendwer ausdrücklich etwas erlaubt und damit Verantwortung übernimmt, dann kann man lange warten (also wozu erst gross nachfragen?).
Solange es offenes Gelände ist und man offen mit den Leuten umgeht wird man fast immer und überall toleriert.
Tip: Immer nen Müllsammelbeutel dabei haben und auch benutzen, so setzt man sich ins richtige Licht.
Man kann natürlich nicht vorraussetzen jeden Tag wiederkommen zu können, aber wenn man nicht penetrant wird, ist das doch jedem egal, sogar oft sehr willkommen.
Ich meine das schon sehr ernst:
Jede verrottende Batterie, die ich berge, oder jede spitze Glasscherbe und scharfe Metallkante, die entfernt oder einfach nach unten in den Schlick gedreht wird, ist eine Berechtigung, ein Grund und geradezu eine Verpflichtung.
Leider kümmert sich niemand um sowas behördlich, also ist es der ‚Job‘ (mit langem ‚O‘ - xkcd rules!
) von jeden Einzelnen, der dazu in der Lage ist.
Davon aber abgesehen:
Ich scheine da sowieso einem falschem PDF aufgesessen zu sein.
Da hat wohl einer die PDFs von zwei Wassergesetzen irgendwie vermischt.
Im aktuellen LWG (2004 ist doch aktuell, oder?), finde ich den Satz mit ‚andere unschädliche Tätigkeiten‘ gar nicht mehr. 
Ist mir wohl was schiefgegangen 
Aber na ja, wie gesagt, man hat uns freundlich empfangen. 