Von dem schlimmen Anlass mal abgesehen sehr interessant:
Wie ist das denn in Deutschland?
Von dem schlimmen Anlass mal abgesehen sehr interessant:
Wie ist das denn in Deutschland?
Da sind viele Aspekte nicht bekannt, berichtet oder hinterleuchtet…
Welche Versicherungsart? privat? gesetzlich?
![]()
AGBs…
Der Rest ist Anwaltsleistung
Naja, dieser Satz lieĂź mich aufhorchen:
Bisher galten Tauchgänge mit tödlichem Ausgang nicht als Unfall.
Klingt für mich erstmal nach einer grundsätzlichen Sache (in der Schweiz?).
Hab das heute Mittag auch mal kurz gesehen. Scheint wohl in der Schweiz stark reglementiert zu sein mit sehr harten Grenzen.
doch, nach dem Urteil ist klar, dass der Unfallversicherer zahlen muss. Der wird jetzt aber auf Grund des Wagnisses ziemlich sicher, eine 50%ige LeistungskĂĽrzung vornehmen.
ja, genau, die Frage war Unfall oder nicht. der Titel ist irreführend, Wagnis oder nicht, war hier nicht das Thema, das kommt später.
Um mal die vielen Spekulationen etwas einzudämmen: es ging bei diesem Urteil nicht um “Wagnis”, sondern nur darum, welche Versicherung zahlen muss. In diesem Fall also die Unfallkasse. In der Schweiz ist man als Erwerbstätiger über den Arbeitgeber gegen Unfall versichert, aber privat gegen Krankheit. Daher streiten die dann oft, welche zahlen muss. Auch sind die Konditionen bei Unfall oft besser, als bei Krankheit.
Wagnis ist ein anderes Thema, das kommt nach diesem Urteil und die Unfallversicherung wird ziemlich sicher um 50% kürzen. Tauchgänge unter 40m gelten bei uns als Wagnis, bei euch in D glaub auch.
Danke für die Aufklärung, sehr interessant. Mich würd interessieren ob die Unfall Versicherung Schweiz auch in DE greift bei Tauch Unfall?
Also die vom AG? da ich auch in der Schweiz arbeite und mitversichert bin.
Die meisten Arbeitgeber in der Schweiz versichern ĂĽber die SUVA.
Du musst also mal abklären bei wem dein AG versichert ist. und auch ob NBU dabei ist.
FĂĽr die SUVA habe ich folgendes gefunden.
Grundsätzlich bist du mit der NBU bei SUVA auch im Ausland versichert. das kleingedruckte habe ich nicht gelesen ![]()
Die Sache ist sehr einfach:
Bei Krankheit bezahlt die private Krankenkasse, die ist obligatorisch, hat jeder. Sie übernimmt die Heilungskosten, sonst nichts. Und es bezahlt die Pensionskasse (berufliche Vorsorge), wenn jemand angestellt ist. Sie übernimmt die langfristigen Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und Todesfallleistungen (Witwenrente). Die beiden bezahlen immer voll, keine Kürzung wegen Wagnis, Grobfahrlässigkeit o.ä.
Bei Unfall bezahlt die Unfallversicherung des Arbeitgebers. Die Leistungen sind oft besser als bei Krankheit ABER sie darf bei Grobfahrlässigkeit oder Wagnis kürzen. Viele Arbeitgeber haben eine Zusatzversicherung, welche die Kürzungen wiederum versichert.
Es kann also aus Sicht des Versicherten besser oder schlechter sein, wenn ein Fall als Unfall oder Krankheit deklariert wird.
Dave Doc: Ja ohne Wenn und Aber.
Dieses Urteil ist eine Abkehr der bisherigen Praxis. Es wird Signalcharakter haben. Problem: es wurde explizit betont, es gelte wegen der grossen Tiefe. Wo wird in Zukunft die Grenze sein? Wird sie ĂĽber die Tiefe definiert werden? Oder Tiefe und Zeit? Nach dem Motto ein kurzer TG auf 100m gibt gleich viel Deko wie 100 min auf 30m. Geht es ĂĽberhaupt um die Dekozeit?
Es ist egal, ob du bei der SUVA oder bei einem Privatversicherer versichert bist, das UVG (Unfallversicherungsgesetz) ist bei allen gleich. Es geht nur um die Frage: Zusatzversicherung ja/nein.
in D?
AGB…
normale Unfall hat Sporttauchgrenze 40m…
für tiefere TG muss entweder die Vers. angepasst werden oder extra abgesichert werden. Brevettierung vorbehalten…
analog zu Mischgas höher Ean40 oder hochwertiger …
Die Unfallversicherung des AG in der Schweiz greift auch bei Unfall in Deutschland. Hat meine Frau schon getestet - okay war ein Sportunfall, kein Tauchunfall - aber das wird keinen Unterschied machen denke ich.
Gut ist: Die Zahlen in Deutschland Behandlung als Privatpatient.
Fürs Tauchen würde ich mich trotzdem immer bei einer Tauchversicherung (zusätzlich) versichern. Da sind dann auch tiefere Tauchgänge versichert (zumindest bei Aquamed).
Ein Beitrag wurde in ein neues Thema verschoben: Welche technischen Tauchgänge deckt die VDST Versichung ab?
Das stimmt natĂĽrlich nicht. Das UVG (Obligatorium) deckt nur die allgemeine Abteilung, dies weltweit. Hat dein Arbeitgeber aber eine UVG-Zusatzversicherung abgeschlossen, welche die private Abteilung beinhaltet, dann natĂĽrlich privat.
Auch falsch. Alle mir bekannten sog. Tauchversicherungen haben mehr oder weniger schlimme Ausschlüsse. Wenn du als Arbeitnehmer in der Schweiz sicher sein willst, bringe deinen Arbeitgeber dazu, Grobfahrlässigkeit und Wagnis mitzuversichern, Zusatz zum UVG, kostet fast nix. Dann sind ALLE Unfälle weltweit versichert, z.B. mit Luft auf 150 Tiefe. Einzige Ausnahme: gewollte Selbstverstümmelung.
Und wie Krieg ich meinen Arbeitgeber dazu? Tipps, Ideen, Anregungen? ![]()
Kläre zuerst mal ab, ob er das nicht schon versichert hat. Viele haben das.
@Turbo
Dave is D
hier läuft das Thema ja anscheinend anders wie bei den Eidgenossen.
hier biste Arbeitsunfähig. egal ob Unfall oder Krank, sprich Gesetzl. oder private Krankenversicherun is erstmal dran…
Unfallversicherung is freiwillig und privat…
da zählen die AGBs..
Daher ist Aquamed oder DAN hier nicht so präsent oder interessant, da die meisten Risiken eh weitgehend inner 08/15 Unfall undoder Freizeitversicherung abgedeckt sind:
Sporttauchgrenze 40m, Ean40, Brevettierung sind meist Standard.
Ausland musste evtl. extra abdecken…
und wir Deutschen lieben Unfallversicherungen…
Arbeitsunfall is wieder anders…
Wie immer, es kommt darauf an ![]()
Bist du Grenzgänger, dh dein Wohnsitz ist D, und du arbeitest mehr als 8 Std, bist du auch an deinem Wohnsitz bzw in D Unfall versichert.
Wohnst du aber in der Schweiz, kommt es darauf an, ob dein Arbeitgeber das Ausland mitversichert hat. Grundsätzlich sind im Ausland mit der Grundversicherung die doppelten Kosten wie in CH versichert, was je nachdem knapp werden kann.
Aber: Tauchunfälle bzw DCS gilt in der Schweiz in der Regel als Krankheit, nicht als Unfall. D.h. wenn du in der Schweiz tauchst und in D wohnst, müsstest du das zur Sicherheit mit deiner Versicherung in D klären.
Falls du in einem Krankenhaus arbeitest, habt ihr sicher eine KK Verantwortliche, die kann dich beraten.
Ich Arbeit aber in CH stunni;)