In NRW wird Tauchen weiterhin kein Allgemeingut!

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Hallo Zusammen,

wir hatten bereits an anderer Stelle hier im Forum die Thematik des Tauchens in hiesigen Gewässern heftig diskutiert. Immer wieder wurde über Zuwiderhandlungen gegenüber Tauchverboten berichtet und scharf verurteilt. Das Recht der Allgemeinheit über das eigene Ego aber in den meisten Fällen gestellt. Und das ist gut so. Und während wir uns selbst „maßregeln“ und um Achtung und Einhaltung der Natur(-schutzzonen) bemühen, wird in NRW „Nägel mit Köpfen“ gemacht - und der Tauchsport weiterhin nicht dem Allgemeingut für öffentlicher Gewässer zugeordnet.

Da staunt der Fachmann und der naturverbundene Taucher…

Holger Cremer, seit 2006 Inhaber des Dive-in-Essen, versteht die Welt nicht mehr. Kürzlich bekam er Post von Carina Gödecke, Abgeordnete des Landtags Nordrhein-Westfalen und zurzeit Präsidentin eben dieses Landtags. Sie ist zuständig für Petitionen, die von Bürgern mit ihren wichtigen Anliegen an die Ohren der Politiker gebracht werden sollen. Genau genommen erhielt er nach drei Monaten die Antwort auf die von ihm am 9. Mai eingebrachte Petition, das Tauchen in den öffentlichen Gewässern in Nordrhein-Westfalen als Allgemeingut einzustufen und damit die Gewässer für die Nutzung durch Taucher frei zu geben.

Holger Cremer: „Ein Schlag ins Gesicht aller Taucher!“

Tauchen ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) kein Allgemeingebrauch. Und besonders bemerkenswert für diese Einstufung sind die nachfolgenden Argumente: Während die Gemeingebrauchregelung des Landeswassergesetzes z.B. das Baden, Waschen, Viehtränken Schöpfen mit Handgefäßen, den Eissport und das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (gemeint ist vermutlich „ohne eigene Antriebe“) gestattet ist, schauen die Taucher in die Röhre. Die Gruppe der Angler werden nicht explizit genannt, und dennoch wird das Angeln in heimischen Gewässern weitgehend als Allgemeingut betrachtet. Also, wenn der Petrijünger in sein flottes, grünes Trocki-Latz-Gummihöschen schlüpft und mit Wurm, Fliege, Blinker, Pilker in den Uferzonen an den Schilfkanten auf den stehenden Hecht oder an den Abbruchkanten dem Aal nachsteigt, ist das etwas ganz anderes, als wenn etwas ein Taucher, wie jeder Schwimmer auch an den Einstiegen ins Gewässer geht/steigt und eben nicht an der Wasseroberfläche, sondern unterhalb dieser das Gewässer durchschwimmt und erkundet.

Es wird erklärt, dass der Tauchsport durch die technischen Weiterentwicklungen auch zu einer intensiveren ökologischen Inanspruchnahme der Gewässer führe. Weiter heißt es dann: „Durch das Vordringen in größere Gewässertiefen, die räumliche und zeitliche Ausdehnung der Tauchgänge sowie eine weitgehende Witterungs- und Saisonunabhängigkeit begründet das Tauchen beispielsweise gegenüber dem Baden oder dem Eislaufen ein erhöhtes Risiko dafür, dass die Ökologie des betauchten Gewässers nachteilige Veränderungen erfährt.“

Unsinnig ist die Argumentation. Trotz technischem Fortschritt hat die überwiegende Zahl der betauchbaren deutschen Seen nicht einmal 20 Meter Tiefe. Also wie bisher auch immer erreichbar… wenn überhaupt gewollt. Als weitere negative Folgen werden dann u.a. Sedimentaufwirbelungen, Störung des Fischlaichs und anderer tierischer Lebewesen, Tiefenwasserverlagerung durch die Atmung der Taucher oder die Beschädigung des Ufers und des ufernahen Pflanzenbestandes durch die Taucher aufgeführt. Und das sind die Gründe weshalb eine generelle gesetzliche Freistellung des Tauchsports nicht vertretbar sei.

Holger Cremer jedenfalls ist sauer, dass hier nicht nur mit zweierlei Maß gemessen wird, sondern zugleich auch durch eine dubiose Genehmigungspraxis Nutzungsrechte an öffentlichen Gewässern an Tauchvereine und Verbände vergeben werden, die dann die exklusive Nutzung im Rahmen ihrer individuellen Vereinbahrungen mit dem Land haben. „Wenn denn die Argumente für die Ablehnung der Nutzung öffentlicher Gewässer durch alle Taucher als Allgemeingut der Politik so sehr am Herzen liegen, ist es kaum zu verstehen, dass sie zugleich im Rahmen von Sondervereinbarungen für einzelne Gruppen nicht mehr von Bedeutung sein sollen“, sagt Cremer.

Einen individuellen Ausschluss einer Minorität macht aber absolut keinen Sinn. Wie viele Sediment wirbeln Badegäste am Ufer auf? Wie viele Füße zertrampeln die Uferbereiche? Wieviele Badegäste, Sonnenanbeter, Angler, Bootsfahrer (Luftmatratze, Gummiboot, Kanu, etc.) oder Partyvolk belagern die Flächen am Seezugang udn entsorgen ihren Müll regelmäßig im See?

Vereinfacht könnte man fordern: Wir sind das Volk, das Land gehört uns! Und deshalb lasst es uns auch vertretbar nutzen! Nichts spricht gegen eine einvernehmliche und vertretbare Lösung. Zum Beispiel durch Festlegung von Tauchzeiten (saisonal), Festlegung von Laichzonen, Festlegung von Tauchzonen, Anbringung von befestigten Wasserzugängen, Einstigeszonen geeignet befestigen sodass eine Sedimentaufwirbelung weitestgehend verhindert wird. Das sind nur einige sinnvolle und auch ggf. notwendige Maßnahmen im Gewässerschutz, welche in vielen anderen Bundesländern erfolgreich praktiziert werden. Dies muss und sollte auf Kommunalebene jeweils individuell betrachtet werden. Aber ein genrelles Verbot macht einfach keinen Sinn.

Deshalb fordern wir: MACHT DEN TAUCHSPORT ZUM ALLGEMEINGUT IN NRW!

In Kürze werden wir eine entsprechende Petition (Allgemein und nicht als Einzel-Petition an den Landtag) erstellen und diese dann Euch zur Unterstützung und Mithilfe zur Verfügung stellen. GEMEINSAM SIND WIR STARK. Lasst uns zeigen, wie stark unsere Tauchgemeinschaft ist. Nicht nur Worte, sondern auch Taten folgen lassen! Wir setzen auf Eure Unterstützung!

Euer Team Sidemount-Forum.com
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