Gibt es gesetzliche Vorgaben bzgl. Lagerort von Sauerstoffspeicherflaschen in privatem Rahmen?
Finde leider nur Infos zu gewerblicher Lagerung sowie Propangas Privatlagerung.
Hintergrund der Frage ist, dass ich die Speicherflaschen derzeit in der Garage untergebracht habe, nun aber umziehe und sie am liebsten in einem Abstellraum des Wohnhauses unterbringen würde. Ich möchte möglichst ausschließen, dass ich etwas falsch mache und im schlimmsten Falle (Brand o.ä.) Ärger mit der Versicherung habe.
Also ich hatte mir vor langer Zeit mal sagen lassen, dass Sauerstoffspeicherflaschen (oder ging es generell um Speicherflaschen?) nicht in (Wohn)Gebäuden gelagert/betrieben werden dürfen. Ich vermute, eine eher gewerbliche Regelung, die aber zumindest bei Sauerstoff ja auch für privat Sinn macht.
Ich finde, dass das Thema Versicherung sicherlich ein wichtiges ist, aber niemand ersetzt Dir den vielen Ärger, die Zeit oder gar körperliche Schäden, die bei einem Vorfall dieser Art die Folge sein können.
Für mich geht es insbesondere um Sauerstoffspeicherflaschen.
Mir geht es hier primär darum, was erlaubt / verboten ist. Die Verletzungsgefahr für mich ist genau so hoch als wenn ich es in der Garage mache und wenn ich fülle will ich eh keinen anderen in unmittelbarer nähe haben.
Ich habe noch etwas von entweder Unterbringung im geeigneten Transportwagen oder an der Wand stehend, mit sicheren Unfallschutz (Kette) im Hinterkopf.
Keine Öle/Fette in der Nähe zu lagern versteht sich von selbst.
Umfall-Sicherung gilt immer - das sind sogenannte „anerkannte technische Regeln“.
Kette oder auch festes Seil um die Flasche reicht aus - muss also nicht mit speziellen Bügeln an der Wand festgeschraubt werden.
Sauerstoff-Speicherflaschen dürfen m.W.n. weder in Wohn-, noch in Mischgebäuden gelagert werden (Blöd für einen Füllbetrieb, wenn darüber Wohnungen sind). Aber Lagerung im OFFENEN Aussenschuppen (Holzverschlag) kann wohl akzeptiert werden, dann halt mit fester Verrohrung nach Innen. Aber immer erst in der Gemeinde (ev. Feuerwehr) fragen, es kochen wohl einige ihr eigenen Süppchen.
Bei dem Thema gab es auch schon Diskussionen, ob die Lagerung von TGs mit Nitrox-Füllungen im Wohnhaus noch zulässig sind… Ergebnis der Diskussion ist mir entfallen
Zu dem Lagerungsverbot innerhalb von Wohngebäiden hätte ich gern was offizielles. Hört sich ehrlich gesagt nach für mich eher nach Hörensagen an - das reicht mir nicht.
Werde mal bei Gaslieferanten anrufen sowie die hiesige Feuerwehr fragen.
Patienten mit Sauerstoffbedarf haben diesen für gewöhnlich auch in Wohnräumen etc. gelagert. Hier mal was AirLiquide dazu schreibt. Gebindegröße geht bis 50 l.
Ich müsste wohl eher meine Haftpflichtversicherung fragen als eine Wohngebäudeversicherung. Aber das könnte ich der Vollständigkeit halber ja noch tun.
Mit Air Liquide hatte ich auch zwischenzeitlich Kontakt. Meine Frage konnte die Technikerin ad-hoc nicht beantworten. Nach Rücksprache mit einem Vertriebskollegen wurde mir mitgeteilt, dass es wohl keine verbindlichen Vorgaben für die Privatlagerung geben würde.
Sicher sollte es natürlich sein. Jedoch schätze ich es momentan als relativ unproblematisch ein, da sich der Sauerstoff verflüchtigt, wenn nur ein kleines Leck bestehen sollte und man es ja zischen hört, wenn wirklich viel ausströmt (und dann ja besondere Vorsicht an den Tag legen oder das Problem beheben kann). Oder gibt es andere Meinungen? Schutzkappen würde ich sicherheitshalber immer drauf machen nach dem Füllen. Viel ausströmen kann dann sowieso nicht. Und nach Möglichkeit Fenster auf Kipp machen (Flaschen würden voraussichtlich direkt neben den Fenstern platziert).