Wiederkehrende Prüfung von Drucktauchgeräten nach BetrSichV vulgo "FlaschenTÜV" oder wie auch immer

Moin Commies,

ich hab diese Wochen n Satz Flaschen zum Shop meines Vertrauens gebracht, da die letzten Prüfungen etwas :shushing_face: überdehnt waren…
Der Inhaber wies mich darauf hin, dass jetzt grad die überarbeiteten neuen ´Richtlinien in Kraft treten / getreten sind, wo alte, noch nicht sauber markierte Ventile ggf. gar nicht zur Prüfung angenommen werden.
Er war selber a bissl angedisst, da er immer noch Ventile von namhaften Herstellern erhält, welche gar nicht ausreichend belasert sind…

sprich, EN Norm muss draufstehen und oder CE und weitere Details wie Gewinde, Druck…
Schon wer damit in Berührung gekommen? :man_gesturing_ok:

Hat wer n Lasergraviergerät?

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Hast Du einen Link zur Verordnung?

Laienhaft gefragt…..gibt es nicht so etwas wie Bestandsschutz?

@Tommes leider nichts konkretes. ich hörs Mitte März wenn ich die Flaschen holen kann, so oder so :domina:

hab mir die ISO normen mal geben lassen, da les ich aber nur vages immer raus…
Dafür weis ich jetzt, wie man Teflonband AUF KONISCHE richtig aufwickeln sollte…

zwecks Bestandschutz: wenn der Prüfer n nicht beschriftetes Ventil bekommt, übernimmt er die Haftung? Würdest du?

Ist doch bestens :wink: wüsste ich spontan nicht :joy:

Bin kein Prüfer…..daher stelle ich mir die Frage nicht :smiling_face_with_sunglasses: genau deswegen die Frage nach einem „Bestandsschutz“…..wäre klasse, wenn Du ein paar mehr Infos posten kannst nach der Abholung Deiner Flaschen.

klar, kommt… :slight_smile:

Leider gabs die
DIN EN ISO 14246 (Gasflaschen - Flaschenventile - Herstellungsprüfungen und -untersuchungen) mit Stand 2026-03 noch nicht freigegeben

so, jetzt auch du wissender :slight_smile:
die Originale DIN EN ISO Dings kann ich wegen Urheberrecht nicht posten, aber der Link oben gibts gut wieder

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Hi,

Wir hatten bei der Wasserwacht letztes Jahr schon das gleiche geschiss. Ein großer Teil unserer Nautec Ventile wurden abgelehnt nur weil nicht M25x2 und der Flaschedruck draufstand.

Nautec war dann so kulant und hat uns die Aktuelle Bezeichnung draufgelasert. War nur mit einer kostenpflichtigen Revision verbunden. Aber jetzt haben wir wieder Ruhe.

Das habe ich jetzt natürlich nicht gesagt, :wink: Jedoch kann man auch ein Billiges Ventil kaufen damit TÜV machen lassen und danach das alte wieder montieren.

Gruß

Joachim

PS Bestandsschutz gibt es zumindest beim TÜV Süd nicht mehr. Der TÜV Nord handelt das wohl noch anders.

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@JoMcFish Danke - ja, ich hatte den gleichen Gedanken HAHAHA. bin gspannt wies ausgeht…

Schlagzahlen hätt ich ja hier rumliegen HAHAHAHA

Ein Kumpel von mir hat es auf der Arbeit gelasert.
Ich weiß aber noch nicht ob der TÜV es gemerkt hat.

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Bis vor ca. 30 Jahren hatten alle grossen, zylindrischen Flaschen ein G3/4 Zoll Gewinde. Weltweit. Das war gut so. Dann kam Dräger auf die Idee, in ihre Flaschen ein M25x2 zu schneiden.

Am deutschen Normenwesen, soll die Welt genesen.

Das böse zöllige Gewinde wurde durch ein metrisches ersetzt. Natürlich nur in Westeuropa, der grosse Rest der Welt behielt richtigerweise das G3/4. Dieser Vorgang an sich wäre ja noch halbwegs OK aber es ist schlicht vollkommen unverständlich, dass ein metrisches Gewinde Eingang in die DIN Norm fand, das ins zöllige Gewinde passt. Ein M25x2 Ventil “passt” ins G3/4 Flaschengewinde, es dichtet und hält ca. 200 bar. Diverse Menschen starben bei der Explosion oder wurden schwer verletzt. Der Normenmensch, welcher das M25x2 zugelassen hat, ist verantwortlich für diverse schwere Unfälle und Tote. Er gehört ins Gefängnis, die DIN Norm verboten.

Vor diesen Hintergrund verstehe ich bestens, dass sowohl Flasche wie Ventil das Gewinde drauf haben müssen. Ich habe diverse Flaschen nicht befüllt, weil das nicht der Fall war. Flaschennetz, Gewinde der Flasche nicht leserlich, keine Füllung. Altes Ventil ohne eingestanztes Gewinde: keine Füllung. Flasche mit reichlich Farbe bedeckt, Gewinde nicht lesbar: keine Füllung. Ich kann von aussen unmöglich erkennen, ob hier die lebensgefährliche Paarung M25x2-G3/4 vorliegt.

In D müssen Flasche und Ventil offenbar gemeinsam geprüft werden - oder verstehe ich das falsch? - da verstehe ich bestens, das auf beiden das Gewinde drauf sein muss. Das ist die logische Konsequenz aus der lebensgefährlichen DIN Norm.