Hehe joebar, mein Hauptjob ist Ausbilder und meine Nebenfunktion Sicherheitsbeauftragter. Dazu versuch ich mich noch als Vorbildfunktion vorn nem tauchwütigen Jugendlichen zu Hause - und du fragst, ob ich das wirklich mache?
Ja, man könnte jetzt darüber diskutieren ob diese Kennzeichnung (vor allem in der Größe) überhaupt Sinn macht. Wären wir bei der Gefahrstoffverordnung (und nicht bei Gefahrgut) müssten die Flaschen mit einer Etiketten-Mindestgröße von 74,0 x 105,0 mm gekennzeichnet werden. Bei Gefahrgütern wird es ähnlich sein. Darum vermute ich auch dass es diese Mini-Etiketten überhaupt nicht kommerziell irgendwo gibt.
Ich habe jetzt mal meine Flaschen sicherheitshalber auseinander gestellt - für dieses Jahr ist Schluss mit Nachwuchs
Nur noch eine 80’er für das 50’er EAN - das durfte aus der 7 L umziehen. Dort wohnt jetzt neuerdings das Oxigenium purum
Stimmt schon, eigentlich macht diese Art von Kennzeichnung nicht wirklich Sinn (zu klein…). Ist eher so eine selbstgestrickte Ausrede wie „aber ich habe die Flaschen doch gekennzeichnet … was meinen Sie mit zu klein?“
Also, wenn ich den Etikettenschwindel richtig interpretiere, dann muss die PERSON, die die Flasche füllt, namentlich auf dem Etikett auftauchen…
dann sind die kleinen Pickerl eh ausssen vor…
sprich, etweder du lässt die im Shop füllen, dann muss der Shop seine draufpappen, oder wenn du selber füllst (auch im Shop…) dann deine Eignene, oder eben Stift und beschriften.
Lieg ich da richtig???
Die Gefahrgut-Kennzeichnung hat erstmal nix mit dem Füllen, Vertrieb oder Verkauf von Gasen zu tun. Sie ist nur beim Transport von Gefahrstoffen auf der Straße (/Luft/Schiene/Wasser) relevant.
Beim Füllen (Blenden…) sollte die verantwortliche Person, die die Zusammensetzung des Gasgemisches analysiert, auf dem Analyse-Etikett stehen.
Es gibt wohl auch „Kombietiketten“, die ein bisschen Gefahrgutinfo und ein bisschen Analysezertifikat beinhalten.
Ich selber etikettiere meine Flaschen ganz klassisch mit Gewebeband.
Im Prinzip schon, nur kennt nicht jeder die einzelnen Ausnahmeregelungen der ADR… und auf dem Weg zum Tauchplatz möchte ich nicht in einer Routinekontrolle das Diskutieren anfangen
Ich habe zumindest bei uns in Österreich noch nie gehört, dass ein Taucher von der Polizei auf Gefahrengut Aufkleber oder gar Ladungssicherung geprüft wurde. Obwohl auf Ladungssicherheit sollten die schon ab und zu prüfen wenn ich mir so ansehe wie manche Kollegen zum Attersee kommen. Da hätte ich im Auto kein gutes Gefühl…
Ich BIN von den Grünen schon mal aufgehalten worden am abendlichen Weg vom See. Der Wachtmeister war auch eher von der genauen Sorte, aber solche Dinge wie Kennzeichnungen haben dabei keine Rolle gespielt. Er hat gesehen, dass die Flaschen hinten gut verzurrt waren und hat mich dann ziehen lassen.
Also Privatpersonen sind von den Regeln ausgeschlossen, wie sieht es mir Gewerblichen aus? Hab ehrlich gesagt noch keinen Gewerblichen gesehen, der ne Tafel drauf hatte. Zumindest nicht bewusst. Wie sieht es den mit der Lagerung aus? Wie ich auf vs-logistics.com/trgs-510 gelesen hab gibt es dafür ja auch Vorschriften?